Grenztruppen
Noch einmal: Ordnung zum Fliegen am Flugplatz Salzwedel
Letzten September hatte ich im Beitrag Ordnung zum Fliegen ... Meiningen Nordhausen und Salzwedel über die Dokumente zu den Flugplätzen Meiningen, Nordhausen und Salzwedel berichtet, die man auf den sehr schön und professionel gestalteten Seiten www.nva-flieger.de herunter laden kann. Als eine Besonderheit fiel mir auf, dass im Dokument für Salzwedel zwar eine Landerichtung 270°/90° angegeben ist, aber gleichzeitig die Platzrunde in Ost-West-Richtung gedreht eingezeichnet ist. Ich fragte "Absicht oder Fehler"?
Der Webmaster von nva-flieger.de, Thomas Hietschold, ist dieser Frage tatsächlich nachgegangen und er schrieb dazu folgendes:
"Die Ursache für die Diskrepanz ist recht einfach: Schlamperei beim Zeichnen. Man hat ja seinerzeit alles mit dem Stift gemacht (im besten Falle als schöne Tuschezeichnung, so wie im Dokument Nordhausen- auch wenn das auf dem Scan nicht mehr so gut zu erkennen ist) und hatte wahrscheinlich nicht die rechten Ambitionen, das ganze noch einmal zu zeichnen. Das kann ich zwar nicht nachvollziehen, da es der geforderten "Stabskultur" in der NVA widersprach und außerdem eben auch ungenaue fliegerische Unterlagen ergab. Aber man muss nicht alles verstehen. Die Richtung muss also wirklich 270° betragen."
Thomas, vielen Dank für die Recherche!
Der Flugplatz auf mil-airfields.de: Salzwedel (HS-16).
Ordnung zum Fliegen ... Meiningen, Nordhausen und Salzwedel
Thomas Hietschold hat auf seinen wundervollen Seiten "nva-flieger.de" drei "Ordnungen zum Fliegen am Flugplatz ..." der Flugplätze der Grenztruppen zum Herunterladen bereit gestellt: Meiningen, Nordhausen und Salzwedel
"Ordnungen zum Fliegen" waren als vertrauliche Verschlusssache (VVS) eingestufte Dokumente, die den fliegerischen Betrieb auf dem Flugplatz geregelt haben. Die NVA-Dienstvorschrift "DV 111/0/001 (DV 101/0/001) Flugbetriebsdienst - Flugbetriebsvorschrift" von 1982 sagt dazu:
"43. (1) Für jeden Flugplatz ist durch den verantwortlichen fliegerischen Vorgesetzten auf dem Flugplatz eine Ordnung zum Fliegen auf dem Flugplatz zu erarbeiten und vom Kommandeur des Verbandes zu bestätigen. ...
44. Flüge auf Flugplätzen oder auf Schiffen, die keine bestätigte Ordnung zum Fliegen haben, sind verboten."
(das Thema "Fliegen von Schiffen" kommt in dieser Dienstvorschrift übrigens noch öfter vor; allerdings nur mit "senkrecht startenden und landenden Flugzeugen und Hubschraubern", die DDR plante also offenbar nicht den Einsatz großer Flugzeugträger :-).
Was fand ich an den "Ordnungen zum Fliegen" von Meiningen, Nordhausen und Salzwedel bemerkenswert?
- Alle drei Dokumente haben eine Nummer im Schema der militärischen Bestimmung erhalten, also 711/9/001 für Nordhausen, 711/9/002 Salzwedel und 711/9/003 Meiningen. Das scheint nachträglich erfolgt zu sein (handschriftlich), aber das kannte ich bisher aus den LSK/LV nicht. Die 7 aus der 711 ist das herausgebende Führungsorgan = Grenztruppen, die 11 das Sachgebiet; die 9 steht für "Ordnung" und die 001..003 ist ein Zähler.
- Im Vergleich mit anderen mir bekannten Ordnungen ist die Seitenzahl gering. Während "richtige" Flugplätze oder Feldflugplätze schon mal 100 oder mehr Seiten hatten, fallen diese Dokumente mit 14, 17 und 29 Seiten eher knapp aus.
- Für Salzwedel ist auf Seite 12 (Anlage 1) eine Landerichtung 270°/90° angegeben. Aber auf der nächsten Seite 13 (Anlage 2) ist eine Art Platzrunde eingezeichnet, die gegenüber der Ost-West-Richtung gedreht ist. Absicht oder Fehler?
- Meiningen und Salzwedel hatten keinen richtigen Flugleiter. Stattdessen starteten und landeten die Hubschrauber in eigener Verantwortung.
- Laut "Schema der Funk- u. Drahtverbindungen" für Nordhausen (Anlage 5) wurde auf dem Platz der Notfunkkanal (Kanal 20 - 121.5) nicht mitgehört.
- Fernbedienbare R-831 auf dem Brocken
Ein paar Sachen musste ich erst nachschlagen bzw. mir erarbeiten, um sie zu verstehen:
- Nordhausen Anlage 5 "Schema der Funk- u. Drahtverbindungen"
Funkverbindungen (oben): GKN/S: Grenzkommando Nord/Süd (Stendal und Erfurt), KGT: Kommando der Grenztruppen (Pätz), ZGS: Zentraler Gefechtsstand (Fürstenwalde); beim Wetternachrichtennetz dürfte es sich um das andernorts genannte FN 412 gehandelt haben;
Drahtverbindungen (Mitte): Linien mit dem Halbkreis an beiden Enden sind offene Fernsprechverbindungen, Linien mit dem Rechteck offene Fernschreibverbindungen; LPM=Landeplatz Meiningen, LPS=Landeplatz Salzwedel
Fernsprechverbindungen (unten): 73495 war die S1-Nummer von Nordhausen, 5993 die von Pätz, 2444 die des ZGS, 042 von Salzwedel und 7444 von Meiningen - Salzwedel Anlage 4
Flug-R: damit sind vermutlich die öffentlichen Telefonnummern gemeint, die bei "Fluggesprächen" hätten genutzt werden sollen. Fluggespräche waren R-Gespräche über das Netz der Deutschen Post (der DDR) nach Landungen auf Außenlandeplätzen oder Notlandungen, wenn keine andere Flugsicherungsverbindung zur Verfügung stand (siehe Ordnung 109/9/556 auf www.zfww.de).
Die Flugplätze auf mil-airfields.de: Meiningen, Nordhausen, Salzwedel.