Keine ständige Nachtbefeuerung, aber:
A. Ansteuerungsfunkfeuer.
- Aufstellung auf einem als Beobachtungsturm ausgebauten viereckigen Gittermast unmittelbar neben der an der Nordseite des Hafens gelegenen dunkelbraunen Flugzeughalle. Der Gittermast mit rot-weißem Anstrich hat eine Höhe von 12,50 m über dem Erdboden bis zum Dachfirst, auf dem das Drehfeuer, Höhe 1,50 m, errichtet ist.
- Geländehöhe über NN: 188 m.
- Kennung: Blinkfeuer weiß. Blink 0,18 s, Pause 3,82 s, Wiederkehr 4,00 s.
- Feuerhöhe über dem Erdboden: 14 m.
- Art der Lichtquelle: Elektrisches Glühlicht.
- Lichtstärke in Hefnerkerzen: 900 000.
- Mittlere Tragweite des Feuers: 40 km.
- Brennzeiten: 1. April bis 30. September von 23 Uhr bis Eintritt der Helligkeit; im übrigen auf Anforderung.
- Das Feuer wird von der Polizeiflugwache bewacht.
- Bei Landung eines Flugzeuges wird das Feuer zur Vermeidung von Blendung ausgeschaltet. Auf dem Dach des Gittermastes sind zwei rote Warnungsfeuer angebracht.
B. Warnungsfeuer
8 rote Warnungsfeuer auf den als Luftfahrthindernis in Frage kommenden Gebäuden pp. an der Nordseite des Flughafens. 2 Lichtkränze mit je 3 roten Warnungsfeuern an dem in der Nähe des Flughafens als Hindernis kenntlich gemachten 27 m hohen Fabrikschornstein Merzbrück, 100 m ab Nordost-Ecke Flughafen. Brennzeiten wie zu A, im übrigen auf Anforderung.
C. Landefeuer
Landefeuer aus grünen, weißen und roten Feuern in Windrichtung. Es ist von grün über weiß auf rot hin rechts der Reihe zu landen. Brennzeiten für das Landefeuer: wie zu A, im übrigen auf Anforderung.