1980er und frühe 1990er Jahre
Start- und Landebahnen
Angaben für das Jahr 1990:
Funkfeuer
Angaben für das Jahr 198x:
- FFF 30: 510 "OZ"
- NFF 30: 248 "O"
- FFF 12: 510 "DR"
- NFF 12: 248 "D"
Flugfunk
Rufzeichen: GLAVK (u.a. 1965/66), ARARAT (1980er Jahre)
Auf einer Karte mit Wetterstationen, die Anfang der 1990er Jahre in der Flugleitung am
Flugplatz Sperenberg hing, war für Großenhain der Name SCHOKAN eingetragen (= Tarnname der Wetterstation Großenhain?)
Standardflugstrecken
"Flüge der LSK/LV der NVA und der LSK der GSSD im Rahmen der Gefechtsausbildung sind entsprechend der Grafik der Flugtage / -nächte auf der Grundlage der "Hauptflugregeln zum Fliegen im Luftraum der Deutschen Demokratischen Republik" auf Standardflugstrecken in den dazu festgelegten Flughöhen durchzuführen. ..." (Quelle: "Verzeichnis der Standardflugstrecken der LSK/LV der NVA und der LSK der GSSD")
Stand 1989:
303 Großenhain, Übigau, Torgau, Kühren, Leisnig, Großenhain
Höhe: 600 - 900 m
304 Großenhain, Rothenburg, Chojnow, Chocianow, Schießplatz Przemkow, Rothenburg, Großenhain
Höhe: 4900, 5500 m
Höheneinnahme: Traverse Bernsdorf
Höhenaufgabe: über dem Flugplatz
306 Großenhain, Holzdorf, Abtsdorf, Klein-Kreutz, Kyritz (LKV), Schießplatz Wittstock, Neuglienicke, Luckenwalde, Großenhain
Höhe: 4900, 5500 m (unter EWB zum Schießplatz 300 m)
Höheneinnahme: Traverse Übigau, Rückflug Traverse Fehrbellin
Höhenaufgabe: Kyritz
307 Großenhain, Holzdorf, Schweinitz, Schitzplatz Belgern, Großenhain
Höhe: 300 - 600 m
308 Großenhain, Genthin, Geba, Großenhain
Höhe: 6700 m
Höheneinnahme und -aufgabe über dem Flugplatz
Koordination mit anderen Flugplätzen
Zusammenarbeit der Flugsicherungsstellen Dresden und Großenhain, Stand 11/1986
Quelle: Anweisung Flugsicherungsdienst (AFD) des Ministeriums für Verkehrswesen, Hauptverwaltung der zivilen Luftfahrt
3.2.3.1 An Flugtagen für den Flugplatz GROSSENHAIN sind Flüge am
Flugplatz DRESDEN in folgendem Umfang erlaubt:
a)
Ohne Abstimmung zwischen den Flugsicherungsstellen können Flüge in der Platzrunde unter VMC durchgeführt werden, wenn die Platzrunde südlich der SLB geflogen wird.
b)
Mit Abstimmung zwischen den Flugsicherungsstellen sind andere Flüge in der CTR und im TMA DRESDEN möglich.
3.2.3.2 An Flugtagen für den Flughafen DRESDEN erfolgen Flüge am Flugplatz GROSSENHAIN im verkürzten System ohne Durchflug der Linie RADEBEUL - KÖNIGSBRÜCK. Diese Flüge werden mit der APP DRESDEN abgestimmt.
3.2.3.3. Bei Flugbetrieb am Flugplatz GROSSENHAIN (s. Abschnitt 3.2.3.5) ist der Steig- und Sinkflug in der Luftstraße B 52 zwischen DRESDEN und BOXBERG so durchzuführen, daß das ETR 3 nicht durchflogen wird. Flüge in den Luftstraßenabschnitten BERGU-KAMENZ und GOMPITZ (GPZ)-HERMSDORF (HDO) sind nur in den mit der Flugsicherungsstelle GROSSENHAIN abgestimmten Flughöhen durchzuführen.
3.2.3.4. Während der Zeit des Flugbetriebes am Flugplatz GROSSENHAIN ist die APP DRESDEN verpflichtet, der Flugsicherungsstelle GROSSENHAIN folgende Informationen zu übergeben:
- Arbeitsbeginn und -ende der APP;
- Betriebszeit der Radarstation der APP;
- nicht später als 5 min vor Start vom Flughafen DRESDEN: die ETD, Startrichtung, Typ des Luftfahrzeuges, Flughöhe und Luftstraße;
- vor Landungen auf dem Flughafen DRESDEN 10 min vor Einflug in den TMA: voraussichtliche Landezeit, Landekurs, Typ des Luftfahrzeuges, Flughöhe und Luftstraße;
- bei Flügen in den Luftstraßen B51 und B52 ohne Landung auf dem Flughafen DRESDEN - 10 min vor Überflug des NDB GPZ: voraussichtliche Zeit des Überfluges, Flughöhe, Typ des Luftfahrzeuges und Flugrichtung
- bei Flügen von militärischen Luftfahrzeugen in den Luftstraßen B51 und B52 zu Flugplätzen der GSSD - 10 min vor Ausflug aus der Luftstraße: Ausflugzeit, Typ des Luftfahrzeuges, Flughöhe, Rufzeichen (Bordnummer) und Bestimmungsflugplatz.
3.2.3.5. Die Flugsicherungsstelle GROSSENHAIN ist verpflichtet, der APP DRESDEN folgende Informationen zu übergeben:
- Beginn und Ende der Flüge, Flughöhen, Start- und Landekurse;
- Start diensthabender Jagdflugzeuge;
- Flüge von Transport- und Verbindungsflugzeugen, die auf dem Flugplatz GROSSENHAIN starten bzw. landen (nur, wenn diese Luftfahrzeuge in den TMA DRESDEN einfliegen);
- Nichtgewährleistung der Sicherstellung geplanter Flüge (Starts und Landungen) am Flughafen DRESDEN beim Start diensthabender Jagdflugzeuge oder bei der Erfüllung von Spezialaufgaben.
Dabei muß für das den Flughafen DRESDEN anfliegende Luftfahrzeug eine Flughöhe für das Warteverfahren festgelegt werden. Das Landeverbot für das zivile Luftfahrzeug muß spätestens 5 min vor Überflug des NDB FS bzw. GPZ übermittelt werden.
3.2.3.6. Der Standard-FSPLN des Flughafens DRESDEN (einschließlich Überflüge in den Luftstraßen B51 und B52) ist 14 Tage vor Beginn der Sommer- bzw. Winterperiode in 2 Exemplaren der Flugsicherungsstelle GROSSENHAIN zu übergeben.
3.2.3.7. Die Abstimmung der Flüge und der Informationsaustausch zwischen den Flugsicherungsstellen hat auf der Flugsicherungs-Fernsprechstandverbindung zu erfolgen.
Einheiten
296 APIB: MiG-27, MiG-23UB (1989..1993)